Nach dem Inkrafttreten von Solvency II und der ersten Berichterstattung gegenüber der BaFin stehen die Versicherungsunternehmen vor der Herausforderung, die Kapitalanforderungen unter Solvency II auch in ihren Planungsprozessen zu berücksichtigen.
Die Erfahrung aus der Vorbereitungsphase zeigt, dass für Projektionsrechnungen unter Solvency II und Planungsrechnungen unter HGB bisher häufig unterschiedliche methodische Ansätze verwendet werden. Dies führt zu potenziell deutlichen Inkonsistenzen, die nun behoben werden müssen.
Im Einzelnen betrifft dies insbesondere folgende Bereiche:
Das ifa hat bereits in der Vorbereitungsphase spezifische Ansätze entwickelt und umgesetzt, die eine Integration der Solvency-II-Sicht in die Planungsprozesse ermöglichen. Hierbei sind die Besonderheiten der jeweiligen Versicherungssparte (Leben, Kranken, Schaden/Unfall) zu beachten, da die Solvency-II-Bewertungsmodelle ganz unterschiedliche Anforderungen an die Granularität der benötigten Inputdaten haben (und diese im Rahmen der HGB-Planungsrechnung bereitgestellt werden müssen). Besondere Bedeutung hat außerdem die Liquiditätsplanung als Bindeglied zwischen Bilanz- und GuV-Sicht.
Die Umsetzung dieser Ansätze erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Mathematik/Risikomanagement einerseits und Unternehmensplanung/Controlling andererseits. Dabei ist eine übergreifende Sicht, die sowohl aktuarielle als auch betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Aus diversen Beratungsprojekten der letzten Jahre verfügen wir über das erforderliche übergreifende Know-how. Hierdurch können wir insbesondere auch eine für Nicht-Aktuare verständliche Darstellung der komplexen Bewertungsansätze unter Solvency II sicherstellen und so das gegenseitige Verständnis der Erfordernisse der verschiedenen Bereiche fördern.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein. [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
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Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]