Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde in 2014 u.a. der Ausweis von Effektivkosten im Rahmen der vorvertraglichen Information bei Lebensversicherungsverträgen eingeführt. Während es bei zertifizierten Produkten (Rürup / Riester) klare Vorgaben an die Berechnung der Effektivkosten gibt, fehlte eine derartige Vorgabe für Produkte der dritten Schicht bisher. Durch die kürzlich erschienene Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) wird diese Lücke nun geschlossen. Die Berechnung der Effektivkosten in der dritten Schicht orientiert sich nun an den Vorgaben zur Ermittlung des Gesamtkostenindikators gemäß der PRIIP-Verordnung. Eine Übertragung der Methodik von einem Mustervertrag nach PRIIP-Verordnung auf die individuelle Vertragsausgestaltung in der vorvertraglichen Information nach VVG-InfoV bringt nun eine Reihe methodischer und fachlicher Fragen mit sich.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance... [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]