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03.2020

Kurzinfo: Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Berechnung von Effektivkosten


Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde in 2014 u.a. der Ausweis von Effektivkosten im Rahmen der vorvertraglichen Information bei Lebensversicherungsverträgen eingeführt. Während es bei zertifizierten Produkten (Rürup / Riester) klare Vorgaben an die Berechnung der Effektivkosten gibt, fehlte eine derartige Vorgabe für Produkte der dritten Schicht bisher. Durch die kürzlich erschienene Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) wird diese Lücke nun geschlossen. Die Berechnung der Effektivkosten in der dritten Schicht orientiert sich nun an den Vorgaben zur Ermittlung des Gesamtkostenindikators gemäß der PRIIP-Verordnung. Eine Übertragung der Methodik von einem Mustervertrag nach PRIIP-Verordnung auf die individuelle Vertragsausgestaltung in der vorvertraglichen Information nach VVG-InfoV bringt nun eine Reihe methodischer und fachlicher Fragen mit sich.


Weitere Informationen:

info@ifa-ulm.de

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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