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09.2021

Kurzinfo: Umfassende Methodik für den Werthaltigkeitsnachweis latenter Steuern


Die zum 01.01.2020 verschärften Anforderungen an den Werthaltigkeitsnachweis für latente Steuern unter Solvency II wurden nun durch die BaFin konkretisiert (siehe Artikel im BaFin-Journal Juni bzw. August 2021). Dies betrifft sowohl den Werthaltigkeitsnachweis für den Ansatz latenter Steuern in der Solvabilitätsübersicht als auch die Ermittlung der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern im Rahmen der Standardformel, jeweils mit und ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen.

Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde besteht teils erheblicher Verbesserungsbedarf, sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Werthaltigkeitsnachweises als auch der zugehörigen Berichterstattung in RSR und ORSA-Bericht. Insbesondere für Anwender des Branchensimulationsmodells (BSM) haben wir eine Methodik entwickelt und umgesetzt, die es erlaubt, die erforderlichen Werthaltigkeitsnachweise in einem einheitlichen Modellierungsrahmen durchzuführen. Die Vorgehensweise kann problemlos in den Solvency II Berechnungsprozess auf Grundlage des BSM integriert werden und erlaubt einen für Dritte (Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsbehörden etc.) nachvollziehbaren und fundierten Werthaltigkeitsnachweis vor und nach Eintritt des 200-Jahres-Ereignisses. Auch eine Übertragung und konsistente Umsetzung in der Kompositversicherung ist problemlos möglich.


Weitere Informationen:

info@ifa-ulm.de

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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