Die Veröffentlichung der Solvency II Ergebnisse zum Stichtag 31.12.2017 zeigte teilweise überraschende Veränderungen der Solvenzquoten, insbesondere hinsichtlich der Positionierung einzelner Unternehmen im Marktvergleich. Manche dieser Veränderungen konnten durch eine verbesserte Abbildung unternehmensspezifischer Besonderheiten im Branchensimulationsmodell (BSM) erzielt werden. Auch in der neuesten Version des BSM können unternehmensspezifische Besonderheiten teilweise nur unzureichend berücksichtigt werden.
Ein naheliegender und ergebniswirksamer Ansatzpunkt für unternehmensspezifische Anpassungen am BSM ist die Verfeinerung der Parametrisierungsmöglichkeiten innerhalb des bestehenden Modellrahmens. Dies betrifft beispielsweise die Going Concern Reserve und dient u.a. dazu, die Konsistenz mit anderen Projektionsrechnungen sicherzustellen und langfristig plausible Projektionsergebnisse zu erzeugen.
An einigen Stellen haben sich auch explizite Eingriffe in die Projektionsmethodik als sinnvoll erwiesen. Dies betrifft die Modellierung von Kapitalanlagen und Verpflichtungen sowie deren Zusammenspiel, aber auch die Abbildung der zukünftigen Maßnahmen des Managements (Managementregeln).
Besonderes Augenmerk verdient die Modellierung der Zinszusatzreserve (ZZR): Eine Reduktion des Approximationsfehlers bei der ZZR-Projektion kann substanzielle Auswirkungen auf die Solvenzquote haben. Detailanalysen erlauben zudem einen tieferen Einblick in die ökonomische Wirkungsweise der ZZR und geben Hinweise auf geeignete weitere Modellanpassungen.
Darüber hinaus haben wir Modellverfeinerungen entwickelt, die es erlauben, die pfadabhängigen Umschichtungsrisiken aus dynamischen Hybridprodukten bereits in der aktuellen BSM-Version explizit zu berücksichtigen. Dies gilt analog auch für Kapitalanlagen mit pfadabhängigen Auszahlungsprofilen (wie z.B. Callable Bonds).
Analysen zeigen teilweise eine hohe statistische Ungenauigkeit bei den zugrunde liegenden Schätzungen. Dies gefährdet die Stabilität der Solvenzquoten im Zeitverlauf, kann aber durch technische Anpassungen deutlich reduziert werden.
Bei umfassender methodischer Fundierung, Dokumentation und Test der Implementierung unternehmensspezifischer Anpassungen steht einer Akzeptanz (insbesondere durch die Wirtschaftsprüfer) und einer deutlichen verbesserten Solvency II Berechnung nichts im Wege.
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