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06.2017

Pflegetagegeld auf verbundene Leben


Die finanzielle Absicherung der Pflegebedürftigkeit stellt für alternde Bevölkerungen eine große Herausforderung dar. Dabei können die Sozialversicherungssysteme nicht die ganze Last schultern. Stattdessen muss ein zunehmender Teil des Risikos privat abgesichert werden. Um die finanzielle Belastung für die Versicherungsnehmer dabei in Grenzen zu halten, sind bedarfsgerechte Versicherungsprodukte ungemein wichtig und gleichzeitig eine Möglichkeit, sich geeignet im Markt zu positionieren.

Ein interessantes Produkt ist hier ein Pflegetagegeld auf verbundene Leben. Die Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen wird häufig innerhalb von Partnerschaften oder Familien übernommen. An dieser Stelle setzt ein Pflegetagegeld auf verbundene Leben an, indem es zunächst von einer gegenseitigen Unterstützung der versicherten Personen ausgeht und erst dann eine (umfangreiche) Leistung erbringt, wenn eine gegenseitige Pflege nicht mehr möglich ist. Dies kann bei gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit oder nach dem Tod einer versicherten Person der Fall sein. Im Vergleich zu zwei unabhängigen Pflegetagegeld­versicherungen sind hier – je nach Alter der beiden Personen bei Vertragsabschluss – Prämieneinsparungen von 50% und mehr möglich. Ein solches Produkt kann auch für die Konstellation Elternteil / Kind interessant sein, bei der das Kind zunächst die Pflege übernimmt und nur im Notfall, z.B. bei Pflegebedürftigkeit oder Tod des Kindes, externe Unterstützung benötigt wird.

Für einen konkreten Pflegetagegeldtarif auf verbundene Leben gibt es vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten, u.a.:

  • Leistungshöhen je Pflegegrad
  • Leistungshöhe bei gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit beider versicherter Personen
  • Dauer der Prämienzahlung
  • mögliche (stark reduzierte) Leistung bereits bei Pflegebedürftigkeit der ersten Person als Unterstützung der Person, die die Pflege übernimmt

Eine besondere Herausforderung bei der Kalkulation eines solchen Produktes liegt in der Stornomodellierung. Durch die gegenseitig zu erbringenden Pflegeleistungen hängen die Stornowahrscheinlichkeiten von den Altern und den Gesundheitszuständen (bis hin zum Tod) der beiden versicherten Personen ab. Auch Scheidungen dürften sich direkt in den Stornoraten niederschlagen.

Das ifa unterstützt viele seiner Kunden bei der Entwicklung innovativer Produkte zur Absicherung biometrischer Risiken. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier und dort.


Weitere Informationen:

Dr. Sandra Blome
+49 (731) 20 644-240

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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