Diese Frage muss von jedem Versicherer beantwortet werden, der die Volatilitätsanpassung (Volatility Adjustment, VA) künftig bei seinen Solvency II Berechnungen verwenden möchte.
Die Volatilitätsanpassung ist ein Hilfskonstrukt bei den Solvency II Berechnungen, das dazu dient, den risikoadjustierten Spread, den ein Versicherungsunternehmen mit seinem Kapitalanlagebestand verdienen kann, bei der Bestimmung der Solvenzquote gemäß Solvency II approximativ zu berücksichtigen. Im Zuge dieser Approximation erfolgt eine Anpassung der zur Bewertung verwendeten risikofreien Zinskurve.
In Deutschland müssen Versicherungsunternehmen die Verwendung der Volatilitätsanpassung beantragen und dabei insbesondere bestätigen, dass die Verwendung der Volatilitätsanpassung im Angesicht der unternehmensindividuellen Gegebenheiten angemessen und mit dem Schutz der Versicherungsnehmer vereinbar erscheint. Im Rahmen der Beantragung der VA bei der BaFin muss zudem bestätigt werden, dass Sensitivitätsanalysen bzgl. der der VA zugrundeliegenden Annahmen durchgeführt werden.
Das ifa hat dafür aktuariell saubere Methoden entwickelt, mit deren Hilfe es seine Kunden bei der Beantragung und den Diskussionen mit der Aufsicht unterstützt. Dies umfasst insbesondere eine Detailanalyse der von EIOPA verwendeten Methodik zur Herleitung der VA.
Nähere Informationen hier.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein. [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]