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07.2015

Volatilitätsanpassung unter Solvency II: Gerechtfertigt?


Diese Frage muss von jedem Versicherer beantwortet werden, der die Volatilitäts­anpassung (Volatility Adjustment, VA) künftig bei seinen Solvency II Berechnungen verwenden möchte.

Die Volatilitätsanpassung ist ein Hilfskonstrukt bei den Solvency II Berechnungen, das dazu dient, den risiko­adjustierten Spread, den ein Versicherungs­unternehmen mit seinem Kapitalanlage­bestand verdienen kann, bei der Bestimmung der Solvenzquote gemäß Solvency II approximativ zu berücksichtigen. Im Zuge dieser Approximation erfolgt eine Anpassung der zur Bewertung verwendeten risikofreien Zinskurve.

In Deutschland müssen Versicherungs­unternehmen die Verwendung der Volatilitäts­anpassung beantragen und dabei insbesondere bestätigen, dass die Verwendung der Volatilitätsanpassung im Angesicht der unternehmensindividuellen Gegebenheiten angemessen und mit dem Schutz der Versicherungsnehmer vereinbar erscheint. Im Rahmen der Beantragung der VA bei der BaFin muss zudem bestätigt werden, dass Sensitivitätsanalysen bzgl. der der VA zugrundeliegenden Annahmen durchgeführt werden.

Das ifa hat dafür aktuariell saubere Methoden entwickelt, mit deren Hilfe es seine Kunden bei der Beantragung und den Diskussionen mit der Aufsicht unterstützt. Dies umfasst insbesondere eine Detail­analyse der von EIOPA verwendeten Methodik zur Herleitung der VA.

Nähere Informationen hier.


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Reuß
+49 (731) 20 644-251

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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