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02.2019

Ein Jahr IDD – Zeit für eine Bestandsaufnahme


Auch wenn in Deutschland die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) erst am 23.11.2018 verabschiedet wurde, ist das IDD-Umsetzungsgesetz bereits seit dem 23.02.2018 in Kraft. Die Vertreiber in Deutschland unterliegen somit bereits seit einem Jahr den neuen Vorschriften zum Versicherungsvertrieb. Es wird also Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.

Was hat die IDD bewirkt?

Durch das neue Produktfreigabeverfahren haben Hersteller sicherzustellen, dass ein Produkt nur an den bestimmten Zielmarkt vertrieben wird. Die vertrieblich Tätigen haben ihre Weiterbildung nun systematisch nachzuweisen. Und die Beratung der Kunden erfolgt zweifellos gründlicher und lückenloser dokumentiert als zuvor, sodass sich nun die Vorteile eines deutlich strukturierteren Beratungsprozesses zeigen können.

Welche Herausforderungen sind aufgetreten?

Zielmarktbeschreibungen werden von vielen Herstellern bisher nur für neue Produkte oder wesentliche Änderungen bestehender Produkte erstellt. Makler und Mehrfachagenten müssen damit die erforderliche Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung auf einer für sie unvollständigen Informationsbasis durchführen. Und aufgrund der Unterschiede bei Produkten und Vertriebswegen unterscheidet sich auch das Niveau der so genannten Produktvertriebsvorkehrungen, welche sicherstellen, dass den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden ausreichend Rechnung getragen wird, derzeit noch erheblich. Bei der Erstellung einer POG-Leitlinie und den Zielmarktbeschreibungen musste man sich zunächst häufig darauf konzentrieren, innerhalb der zeitlichen Vorgaben eine erste Version zu erstellen. Nach den ersten praktischen Erfahrungen mit der neuen Regulatorik muss nun nachjustiert und erweitert werden. Insbesondere findet bislang ein systematisches Produktcontrolling in der Regel noch nicht statt. Dies bedeutet, dass hierzu ein neuer Controllingprozess aufgesetzt werden muss, bei dem je nach Produktkategorie ganz unterschiedliche Aspekte betrachtet werden müssen. Auch die Vertriebssysteme lassen zurzeit meist nur eine stichprobenhafte Überprüfung der Zielmarkterreichung durch den Vertreiber zu.

Anforderungen der BaFin

Von Seiten der BaFin wird die kritische Bestandsaufnahme ebenfalls gefordert. Die „Abfrage zum Umsetzungsstand der Versicherungsvertriebsrichtlinie bzw. der neuen nationalen Vorschriften zum Versicherungsvertrieb“ vom Herbst 2018 vermittelt einen Eindruck, welche Themenschwerpunkte von Seiten der Aufsicht gesetzt werden. In diesem Kontext könnte sich ein Versicherer beispielsweise kritisch die folgenden Fragen stellen:

  • Produktfreigabeverfahren: Umfassen die Leitlinien bereits alle relevanten Aspekte? Müssen bis zur nächsten wesentlichen Produktänderung systematisch die Zielmärkte weiterer – nicht geänderter – Produkte erstellt werden? Haben erste durchgeführte Maßnahmen zum Produktcontrolling umgekehrt einen Einfluss auf die Leitlinie?
  • Besonderheiten bei Versicherungsanlageprodukten: Finden sich Anhaltspunkte für Anreize, die dazu führen, dass Versicherungsanlageprodukte empfohlen werden, die den Bedürfnissen des Kunden nicht optimal entsprechen?
  • Beratung und Dokumentation: Entspricht die Umsetzung des Beratungsprozesses den Vorgaben und wird dieser auch entsprechend gelebt? Wurde die Möglichkeit des Beratungsverzichts passend eingesetzt?
  • Anforderungen im Versicherungsvertrieb: Sind die ausgewählten Prüfkriterien sinnvoll, um die Zuverlässigkeit, die geordneten Vermögensverhältnisse und die angemessene Qualifikation zu gewährleisten?
  • Versicherungsberater und Durchleitungsgebot: Passt die Regelung zur Bestimmung des durchzuleitenden Betrages und wird eine doppelte Verprovisionierung vermieden?
  • Erfüllungsgrad überprüfen

    ifa hat im Rahmen der IDD-Einführung Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfungen konzipiert, erforderliche Leitlinien erstellt und Qualitätssicherung von Umsetzungsmaßnahmen übernommen. Aktuell beschäftigen auch wir uns mit dem erreichten „Erfüllungsgrad“ und den sich daraus ableitenden erforderlichen Maßnahmen zur Nachjustierung.

     


Weitere Informationen:

Dr. Bernhard Häfele
+49 (731) 20 644-254

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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