Auch wenn in Deutschland die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) erst am 23.11.2018 verabschiedet wurde, ist das IDD-Umsetzungsgesetz bereits seit dem 23.02.2018 in Kraft. Die Vertreiber in Deutschland unterliegen somit bereits seit einem Jahr den neuen Vorschriften zum Versicherungsvertrieb. Es wird also Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.
Was hat die IDD bewirkt?
Durch das neue Produktfreigabeverfahren haben Hersteller sicherzustellen, dass ein Produkt nur an den bestimmten Zielmarkt vertrieben wird. Die vertrieblich Tätigen haben ihre Weiterbildung nun systematisch nachzuweisen. Und die Beratung der Kunden erfolgt zweifellos gründlicher und lückenloser dokumentiert als zuvor, sodass sich nun die Vorteile eines deutlich strukturierteren Beratungsprozesses zeigen können.
Welche Herausforderungen sind aufgetreten?
Zielmarktbeschreibungen werden von vielen Herstellern bisher nur für neue Produkte oder wesentliche Änderungen bestehender Produkte erstellt. Makler und Mehrfachagenten müssen damit die erforderliche Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung auf einer für sie unvollständigen Informationsbasis durchführen. Und aufgrund der Unterschiede bei Produkten und Vertriebswegen unterscheidet sich auch das Niveau der so genannten Produktvertriebsvorkehrungen, welche sicherstellen, dass den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden ausreichend Rechnung getragen wird, derzeit noch erheblich. Bei der Erstellung einer POG-Leitlinie und den Zielmarktbeschreibungen musste man sich zunächst häufig darauf konzentrieren, innerhalb der zeitlichen Vorgaben eine erste Version zu erstellen. Nach den ersten praktischen Erfahrungen mit der neuen Regulatorik muss nun nachjustiert und erweitert werden. Insbesondere findet bislang ein systematisches Produktcontrolling in der Regel noch nicht statt. Dies bedeutet, dass hierzu ein neuer Controllingprozess aufgesetzt werden muss, bei dem je nach Produktkategorie ganz unterschiedliche Aspekte betrachtet werden müssen. Auch die Vertriebssysteme lassen zurzeit meist nur eine stichprobenhafte Überprüfung der Zielmarkterreichung durch den Vertreiber zu.
Anforderungen der BaFin
Von Seiten der BaFin wird die kritische Bestandsaufnahme ebenfalls gefordert. Die „Abfrage zum Umsetzungsstand der Versicherungsvertriebsrichtlinie bzw. der neuen nationalen Vorschriften zum Versicherungsvertrieb“ vom Herbst 2018 vermittelt einen Eindruck, welche Themenschwerpunkte von Seiten der Aufsicht gesetzt werden. In diesem Kontext könnte sich ein Versicherer beispielsweise kritisch die folgenden Fragen stellen:
Erfüllungsgrad überprüfen
ifa hat im Rahmen der IDD-Einführung Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfungen konzipiert, erforderliche Leitlinien erstellt und Qualitätssicherung von Umsetzungsmaßnahmen übernommen. Aktuell beschäftigen auch wir uns mit dem erreichten „Erfüllungsgrad“ und den sich daraus ableitenden erforderlichen Maßnahmen zur Nachjustierung.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance... [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]