Die veröffentlichten Solvency II Ergebnisse weisen das Stornorisiko als eines der wesentlichen versicherungstechnischen Risiken aus, denen ein Lebensversicherer ausgesetzt ist. Umso wichtiger ist die adäquate Bestimmung der Solvenzkapitalanforderungen für das Stornorisiko.
Unter der Solvency II Standardformel sind für das Stornorisiko drei Stressszenarien zu betrachten, in denen nur die Verträge zu stressen sind, bei denen sich der jeweilige Stress nachteilig für den Versicherer auswirkt. Konkret ist auf Verträge, bei denen Storno zu einem Verlust für den Versicherer führen würde, ein dauerhafter Stornoanstiegsstress und/oder ein sofortiger Massenstornostress anzuwenden. Umgekehrt sind Verträge, bei denen geringeres Storno die erwarteten Verpflichtungen des Unternehmens erhöhen würde, einem dauerhaften Stornorückgangsstress zu unterziehen. Diese Vorgaben machen eine Segmentierung des Bestandes zur Bestimmung der Solvenzkapitalanforderungen für das Stornorisiko notwendig.
In einer aktuellen Untersuchung zeigt das ifa am Beispiel von klassischen kapitalbildenden Versicherungen, dass die bisher in der Praxis zum Einsatz kommenden Methoden nur eine unzureichende Bestimmung des Stornorisikos zulassen. Dies gilt sowohl für die Angemessenheit der heutigen Solvenzkapitalanforderungen für das Stornorisiko, die auf Basis einer vereinfachten Bestandssegmentierung berechnet werden, als auch für die Bestimmung der Risikomarge, die eine Approximation der Solvenzkapitalanforderungen für zukünftige Jahre erforderlich macht.
Darüber hinaus werden in der Untersuchung praktikable Lösungsansätze zur Behebung der analysierten Modellierungsschwächen aufgezeigt, die eine sachgerechte Bestimmung des Stornorisikos erlauben. Insbesondere werden dabei auch Änderungen der Bestandssegmentierung im Zeitverlauf bei der Ermittlung der Risikomarge berücksichtigt. Die Lösungsansätze können problemlos in die gängigen Bewertungsmodelle (u.a. auch in das Branchensimulationsmodell) integriert werden.
Die vollständige Untersuchung finden Sie hier.
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