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10.2013

Mehrwert für die Unternehmenssteuerung durch eine proaktive Umsetzung des ORSA


Im Zuge der Umsetzung der EIOPA-Leitlinien zur Vorbereitung auf Solvency II wird die BaFin nach aktuellem Diskussionsstand bereits in 2014 die Durchführung eines ORSA-Prozesses (bzw. eines „forward looking assessment of the undertaking‘s own risks“) verlangen.

Nach unserer Auffassung ist ORSA der Teilaspekt von Solvency II, der echten Mehrwert für die Unternehmenssteuerung generieren kann. Voraussetzung hierfür ist eine enge Verzahnung mit dem strategischen Planungsprozess. Die bisherigen Metriken werden dabei durchaus weiterverwendet, jedoch um geeignete Risikokennzahlen ergänzt. Insbesondere müssen die Planungsszenarien entsprechend konkretisiert werden, um eine vorausschauende Sicht auf Eigenmittel und SCR zu ermöglichen. Zusätzlich sind explizit auch Stress-Szenarien vorzusehen, welche unter Einbindung des Managements festgelegt werden.

Um eine solche Verknüpfung zwischen strategischen Überlegungen und Solvenzanalysen zu ermöglichen, ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten unerlässlich. In verschiedenen Projekten, u.a. zur Neugeschäftsstrategie unter Solvency II, konnten wir zeigen, wie die Verknüpfung von methodischem Know-how mit strategischen Überlegungen einen echten Mehrwert generieren kann.

Im Einzelnen umfasst der ORSA-Prozess bzw. die zukunftsgerichtete Beurteilung der unternehmenseigenen Risiken insbesondere folgende Komponenten:

  • Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs

    • u.a. Verbindung der Geschäftsplanung mit dem Solvabilitätsbedarf, d.h. Projektion von Eigenmitteln und Kapitalbedarf über den Planungshorizont von 3-5 Jahren

  • Beurteilung der kontinuierlichen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen gemäß Solvency II  sowie der  Anforderungen  an  die  Berechnung der Technical Provisions

    • inkl. Stresstests, Szenarionanalysen und Reverse Stresstests

  • Beurteilung der Angemessenheit der Standardformel

    • inkl. Analyse (und ggf. Quantifizierung) von Abweichungen zwischen dem Risikoprofil und den Annahmen der Standardformel

Diese Anforderungen gehen deutlich über MaRisk-Anforderungen an das Risikotragfähigkeitskonzept hinaus – insbesondere bzgl. der Verknüpfung mit dem Planungsprozess. Allerdings können einige Komponenten der MaRisk-Umsetzung in den ORSA-Prozess eingebracht werden (z.B. die qualitative Beschreibung nicht quantifizierbarer Risiken).

Ähnlich zur Umsetzung von Säule 1 und Säule 3 unterstützt das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) Versicherungsunternehmen aller Sparten sowie Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung der o.g. Anforderungen.
Gehen auch Sie das Thema ORSA proaktiv an – damit sich die Investition in die Solvency II Umsetzung bereits ab 2014 auszahlt!


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Reuß
Bereichsleiter ALM
+49 (731) 20 644-251

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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