Zum 31.12.2017 müssen alle Versicherungsunternehmen erstmals eine Veränderungsanalyse bzgl. der Solvency-II-Eigenmittel durchführen. Hierfür muss insbesondere die Veränderung des Besten Schätzwerts der vt. Rückstellungen zwischen 31.12.2016 und 31.12.2017 in mehrere Teilkomponenten zerlegt werden.
Zur Befüllung der quantitativen Berichtsformulare (QRTs) zur Veränderungsanalyse sind Berechnungen mit unterschiedlichen Beständen und Annahmen erforderlich. Für eine schnelle Umsetzung dieser Berechnungen hat das ifa spezifische Ansätze und Tools entwickelt. Wesentlicher Aspekt ist dabei die Durchführung zusätzlicher Berechnungen auf Basis einer vereinfachten Datenaufbereitung für die entsprechenden Bewertungsmodelle (insbesondere für BSM und INBv). Bei Verwendung der Tools entfallen aufwändige Prozesse der Datenaufbereitung für die Bewertungsmodelle und es können sehr schnell aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden.
Für die aktuarielle Geschäftssteuerung sollte die regulatorisch geforderte Veränderungsanalyse um zusätzliche Betrachtungsebenen erweitert werden. Im Fokus stehen dabei Veränderungen bzgl. der Kapitalanlagen inkl. der Rückkopplung auf die vt. Rückstellungen (Asset-Liability Perspektive), eine aussagekräftige Bewertung des Neugeschäfts (und ggf. die separate Betrachtung von Teilbeständen) sowie die Veränderungen des SCR. Die daraus entstehende Überleitungsrechnung kann zum Soll-Ist-Abgleich, zur Modell- und Ergebnisvalidierung, zur Identifikation der wesentlichen Risikotreiber sowie zur ökonomischen Neugeschäftsbewertung eingesetzt werden. Bei entsprechender Automatisierung kann die Überleitungsrechnung auch vierteljährlich erfolgen und somit einen wichtigen Beitrag zu einem tieferen Verständnis der Ursache-Wirkungszusammenhänge unter Solvency II leisten.
Das ifa bietet neben der Bereitstellung entsprechender Tools insbesondere auch konzeptionelle Unterstützung an. Wir begleiten darüber hinaus die praktische Durchführung der Berechnungen.
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