Lebens- und Krankenversicherung waren bisher von der Versicherungssteuer grundsätzlich ausgenommen. Mit der Modernisierung des Versicherungssteuerrechts können nun auch bestimmte Verträge dieser Sparten, die ab 2022 geschlossen werden, versicherungssteuerpflichtig sein. Konkret betrifft dies Versicherungen, die im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit sowie der Berufs- oder der (verminderten) Erwerbsunfähigkeit leisten. Befreit bleiben diese Versicherungen nur noch dann, wenn als Bezugsberechtigte entweder die versicherte Person oder deren Angehörigen festgelegt sind. Lebens- und Krankenversicherer sind damit angehalten, bei Vertragsabschluss, aber auch beim Wechsel des Bezugsberechtigen, eine entsprechende Prüfung hinsichtlich der Versicherungssteuer vorzunehmen. Details regelt dazu ein BMF-Schreiben vom 27. Januar 2021.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein. [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]