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02.2021

Kurzinfo: Versicherungssteuer in der Lebens- und Krankenversicherung


Lebens- und Krankenversicherung waren bisher von der Versicherungssteuer grundsätzlich ausgenommen. Mit der Modernisierung des Versicherungssteuerrechts können nun auch bestimmte Verträge dieser Sparten, die ab 2022 geschlossen werden, versicherungs­steuerpflichtig sein. Konkret betrifft dies Versicherungen, die im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit sowie der Berufs- oder der (verminderten) Erwerbsunfähigkeit leisten. Befreit bleiben diese Versicherungen nur noch dann, wenn als Bezugsberechtigte entweder die versicherte Person oder deren Angehörigen festgelegt sind. Lebens- und Kranken­versicherer sind damit angehalten, bei Vertragsabschluss, aber auch beim Wechsel des Bezugsberechtigen, eine entsprechende Prüfung hinsichtlich der Versicherungssteuer vorzunehmen. Details regelt dazu ein BMF-Schreiben vom 27. Januar 2021.


Weitere Informationen:

info@ifa-ulm.de

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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