Sie sind hier: Startseite - News & Publikationen - ifa informiert - 

ifa informiert

02.2017

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Unterstützung bei der Konzeption einer reinen Beitragszusage


Ende 2016 wurde der Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht dabei insbesondere die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung vor, bei der – anders als bei allen bisherigen Zusagearten – keine Leistung zugesagt und damit garantiert wird, sondern lediglich die Beiträge vereinbart werden.

Eine reine Beitragszusage bietet für die Kapitalanlage sowie für Höhe und Anpassung der gezahlten Rente vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere sind nun Konzepte möglich, die dem Arbeitnehmer Sicherheiten ohne formale Garantien des Anbieters bieten – dies lässt sich zum Beispiel mithilfe intelligenter und ggf. arbeitnehmer­individueller Anlagesteuerungen sowie dem Einsatz von Absicherungen durch Banken und Rückversicherer erreichen. Für den Arbeitnehmer kann auf diese Weise eine sinnvolle und ausgewogene Renditeperspektive erreicht werden, die ohne formale Garantie auskommt.

Die Gesetzesneuerung bietet also insbesondere Potenzial für gemeinsame Lösungen zwischen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung auf der einen Seite und Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Rückversicherern auf der anderen Seite.

Ein wichtiger Aspekt bei der Konzeption bedarfsgerechter Lösungen ist dabei die transparente und verständliche Diskussion der wesentlichen Eigenschaften und Risiken der betrachteten Konzepte. Es muss dabei sichergestellt werden, dass alle beteiligten Parteien über ein ausreichendes Verständnis der wesentlichen Punkte verfügen und in der Lage sind, die diskutierten Konzepte angemessen zu beurteilen und kritisch zu hinterfragen.

Das ifa hat langjährige Erfahrung in der Konzeption und Analyse von Steuerungssystemen in der Kapitalanlage und verfügt über weitreichende Expertise im Umgang mit Interessensvertretern aus dem Finanzsektor und den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Damit ist eine zielgerichtete Unterstützung bei der Konzeption geeigneter Produkte sowie der Vorbereitung und Durchführung der Diskussionen mit allen involvierten Parteien möglich.


Weitere Informationen:

Dr. Sandra Blome
+49 (731) 20 644-240

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Die Zukunft der Lebenserwartung – Wie sollten Aktuare mit der Unsicherheit umgehen?

Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]

ifa informiert:
Steigt mit dem Rechnungszins auch der Kundennutzen?

Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein. [mehr]

Neuigkeiten in Kürze:

BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]

Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]

BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]

Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]

Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]