Die hohen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung haben dazu geführt, dass Lebensversicherer zunehmend kapitaleffiziente Altersvorsorgeprodukte vertreiben. Dies gilt auch für die betriebliche Altersversorgung, also Direkt- und Rückdeckungsversicherungen. Damit bei einer Zusage über eine rückgedeckte Unterstützungskasse der vollständige Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber möglich ist, sind die Regelungen des Steuerrechts, insbesondere § 4d EStG, zu beachten. Bei entsprechender Ausgestaltung von Zusage und Produkt steht dem vollständigen Betriebsausgabenabzug auch bei kapitaleffizienten Rückdeckungsversicherungen nichts entgegen.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein. [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]