Sie sind hier: Startseite - News & Publikationen - ifa informiert - 

ifa informiert

03.2018

Präzisierte aufsichtsrechtliche Anforderungen an ORSA und SFCR


Bei der Durchsicht der ersten ORSA-Berichte und SFCRs haben die Aufsichtsbehörden (BaFin und EIOPA) teilweise erhebliche Mängel aufgedeckt und deshalb die aufsichtsrechtlichen Anforderungen präzisiert. Die Präzisierung erfolgte sowohl in Form unternehmens­individueller Rückmeldungen zu den Berichten als auch in Form unternehmensübergreifender Stellungnahmen.

  • Beispielsweise muss die Darstellung der Risikosensitivität im SFCR detaillierter erfolgen und auch Angaben zur Sensitivität der SCR-Quote umfassen. Bei geeigneter Integration in das Risikomanagementsystem können die entsprechenden Stresstests und Sensitivitäts­analysen dann auch für den ORSA-Bericht sowie für den VMF-Bericht verwendet werden.
  • Darüber hinaus sind für den ORSA weitere unternehmensindividuelle Stresstests (gemäß MaGo) durchzuführen; diese beinhalten auch so genannte Reverse Stresstests.
  • Insbesondere in der Lebensversicherung sind regelmäßig Betrachtungen über einen längeren Projektionszeitraum von bis zu 20 Jahren erforderlich. Diese sollten eng mit den ALM-Analysen verzahnt werden. Hierbei handelt es sich um eine Anforderung, die bisher von vielen Unternehmen nur unzureichend beachtet wird.
  • Bezüglich der Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs (GSB) besteht ebenfalls häufig erheblicher Anpassungsbedarf. Eine umfassende GSB-Betrachtung kann jedoch gerade für interne Steuerungszwecke äußerst hilfreich sein, sodass sich aus den zusätzlichen Anforderungen auch tatsächlich nutzbare Erkenntnisse für die Unternehmenssteuerung ergeben.

Im Zuge der Umsetzung dieser Anforderungen hat das ifa praxistaugliche Konzepte zur zielgerichteten und effizienten Durchführung der erforderlichen quantitativen Analysen entwickelt und bereits umgesetzt. Besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf Synergien zwischen den verschiedenen Berichtsanforderungen (SFCR, ORSA, RSR inkl. Veränderungs­analyse, VMF, ALM etc.). Zudem können all diese quantitativen Berechnungen mit geeigneten Tools in weiten Teilen automatisiert werden (hinsichtlich Definition, Aufsetzen und Auswertung der Berechnungen).

Optimierungspotenzial besteht zudem hinsichtlich der narrativen Erläuterungen zu den Berechnungsergebnissen, insbesondere im Rahmen des SFCR. Hierfür haben wir Textbausteine entwickelt, die in verschiedenen Berichten verwendet werden können.

Die Zeit scheint aus unserer Sicht reif für eine Konsolidierung und Automatisierung des Berichtswesens in Risikomanagement und Aktuariat. Neben der Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen Compliance erleichtert dies auch die Integration von Solvency II in die Unternehmenssteuerung


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Reuß
+49 (731) 20 644-251

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Die Zukunft der Lebenserwartung – Wie sollten Aktuare mit der Unsicherheit umgehen?

Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]

ifa informiert:
Steigt mit dem Rechnungszins auch der Kundennutzen?

Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance... [mehr]

Neuigkeiten in Kürze:

BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]

Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]

BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]

Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]

Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]