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06.2017

IDD-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten


Das Umsetzungsgesetz zur Versicherungs-Vertriebs-Richtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive) wurde am 27.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Daher müssen Versicherer ab dem 23.02.2018 insbesondere die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Für alle Produkte müssen geeignete Zielmärkte bestimmt und regelmäßige Produkttests und Risikoanalysen durchgeführt werden.
  • Es muss kontinuierlich überwacht werden, ob das Produkt nach wie vor auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie die Merkmale des Zielmarkts abgestimmt ist.
  • Der Versicherungsvertreiber erhält vom Hersteller alle relevanten Informationen und
  • beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten sind zusätzliche Beratungs-/Informations­pflichten zu erfüllen.

Obwohl in den nächsten Monaten erst noch detaillierte Vorgaben und Umsetzungsempfehlungen seitens der europäischen Aufsichtsbehörden und Änderungen an Rechtsverordnungen (VVG-InfoV, VersVermV) des deutschen Gesetzgebers veröffentlicht werden, laufen bei vielen Versicherern bereits umfangreiche Projekte oder werden gerade gestartet.

Das ifa hat in den letzten Jahren zahlreiche Versicherer bei Umsetzungsprojekten (europa-)rechtlicher Anforderungen (u.a. AltZertG, AltPIBV, PRIIP) begleitet. ifa unterstützt im Rahmen der IDD sowohl auf fachlicher Ebene in Form von Workshops zu ausgewählten Themen, begleitet seine Kunden aber auch bei Kapazitätsengpässen durch erfahrene Aktuare im Produktmanagement, die im Team eines Lebensversicherers mitarbeiten, oder IT-Experten im Rahmen von Konzeption und Test der Angebotssoftware oder übernimmt die (Teil-)Projektleitung bei der Umsetzung der IDD.


Weitere Informationen:

Dr. Bernhard Häfele
+49 (731) 20 644-254

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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