Das Umsetzungsgesetz zur Versicherungs-Vertriebs-Richtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive) wurde am 27.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Daher müssen Versicherer ab dem 23.02.2018 insbesondere die folgenden Anforderungen erfüllen:
Obwohl in den nächsten Monaten erst noch detaillierte Vorgaben und Umsetzungsempfehlungen seitens der europäischen Aufsichtsbehörden und Änderungen an Rechtsverordnungen (VVG-InfoV, VersVermV) des deutschen Gesetzgebers veröffentlicht werden, laufen bei vielen Versicherern bereits umfangreiche Projekte oder werden gerade gestartet.
Das ifa hat in den letzten Jahren zahlreiche Versicherer bei Umsetzungsprojekten (europa-)rechtlicher Anforderungen (u.a. AltZertG, AltPIBV, PRIIP) begleitet. ifa unterstützt im Rahmen der IDD sowohl auf fachlicher Ebene in Form von Workshops zu ausgewählten Themen, begleitet seine Kunden aber auch bei Kapazitätsengpässen durch erfahrene Aktuare im Produktmanagement, die im Team eines Lebensversicherers mitarbeiten, oder IT-Experten im Rahmen von Konzeption und Test der Angebotssoftware oder übernimmt die (Teil-)Projektleitung bei der Umsetzung der IDD.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein. [mehr]
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