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ifa informiert

02.2013

Long-Term Guarantee Assessment


Ende Januar 2013 hat EIOPA die Testunterlagen zur Durchführung der Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien (LTGA: Long-Term Guarantee Assessment) veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Studie steht die Überprüfung des vorgeschlagenen technischen Maßnahmenpakets für eine sachgerechte Abbildung langfristiger Garantien unter Solvency II.

Da diese Maßnahmen für die Lebensversicherung in Deutschland von zentraler Bedeutung sind, sollten möglichst viele Unternehmen an der Studie teilnehmen. Der enge Zeitplan (Abgabetermin 31.03.2013) und die Vielzahl an notwendigen Berechnungen (13 „Szenarien“, d.h. 13 vollständige Solvency II-Berechnungen) führen bei vielen Unternehmen aber zu erheblichen Kapazitätsengpässen.

In einer Reihe von Projekten hat das ifa bereits Qualitätssicherungen vergleichbarer Solvency II-Berechnungen durchgeführt. Die daraus resultierenden Änderungen hatten in vielen Fällen signifikanten Einfluss auf Eigenmittel, SCR und Solvenzquote.

Insbesondere zeigte sich, dass auch bei Verwendung von Standardmodellen (wie z.B. dem GDV-Cashflowmodell) eine sorgfältige Herleitung der Inputdaten sowie eine angemessene Parametrisierung und Plausibilisierung erforderlich ist um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.

Wie schon bei den vorherigen Auswirkungsstudien (z.B. QIS5 und QIS6) bietet das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) Versicherungsunternehmen aller Sparten umfassende Unterstützung bei der Durchführung der Berechnungen im Rahmen des LTGA an. Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Identifikation der relevanten Änderungen gegenüber QIS5 bzw. QIS6 (z.B. neue Konzepte wie das Matching Adjustment)
  • Anpassung der verwendeten Bewertungsmodelle (z.B. Bereitstellung Inputdaten und Parametrisierung GDV-Cashflowmodell)
  • Strukturierung und Priorisierung der einzelnen Berechnungen
  • operative Durchführung der Berechnungen
  • Analyse, Plausibilisierung und Aufbereitung der Ergebnisse

Die Ausgestaltung erfolgt abhängig von der Ausgangssituation des jeweiligen Unternehmens und kann von einer umfassenden Begleitung (inkl. Schulungen zur Methodik sowie einer Qualitätssicherung der Ergebnisse) bis zu einer punktuellen Unterstützung (z.B. im Sinne eines Sparringspartners zur Diskussion spezieller Fragen) reichen.

Eine Qualitätssicherung kann auch im Nachgang zum LTGA erfolgen, z.B. um den Entscheidungsträgern eine verlässliche Abschätzung der Auswirkungen von Solvency II zu geben und Defizite in den verwendeten Modellen zu identifizieren.


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Reuß
Bereichsleiter ALM
+49 (731) 20 644-251

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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