Mit Inkrafttreten von Solvency II sind alle Versicherungsunternehmen verpflichtet, im Rahmen des ORSA eine unternehmenseigene Beurteilung der mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und eine Bestimmung des entsprechenden Kapitalbedarfs vorzunehmen. Der ORSA ist somit der zentrale Risikomanagementprozess, der sicherstellen soll, dass die Eigenmittel der Risikoexponierung entsprechen.
Damit der ORSA tatsächlich in die Unternehmenssteuerung integriert werden kann, ist es erforderlich, dass die Entscheidungsträger die wesentlichen Aspekte des ORSA-Berichtes verstehen, angemessen beurteilen und kritisch hinterfragen können.
Dies umfasst u.a. die Beantwortung folgender Fragen:
Zur Beantwortung dieser Fragen hat das ifa ein spezifisches Workshop-Konzept entwickelt, das auf die verschiedenen Adressaten des ORSA-Berichts und die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens ausgerichtet ist.
Mögliche Teilnehmer dieser Workshops sind neben den Vorstandsmitgliedern auch Mitglieder des Aufsichtsrats, Inhaber der Schlüsselfunktionen sowie Entscheidungsträger, die nicht direkt in die Solvency II Umsetzung involviert sind, aber die Auswirkungen in ihrer Arbeit verstehen müssen (z.B. in den Bereichen Vertrieb und Produktmanagement).
Im Rahmen der Unternehmens- und Zielgruppen-spezifischen Workshops wird auch diskutiert, wie Erkenntnisse aus dem ORSA in Entscheidungsprozessen (z.B. Unternehmensplanung, strategische Asset Allokation, Überschussdeklaration oder Produktentwicklung) berücksichtigt werden können.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich aus einer unabhängigen Sicht auf den ORSA-Bericht sowie dem Marktvergleich wertvolle Impulse für die Unternehmenssteuerung ableiten lassen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die formalen Anforderungen („fit and proper“) erfüllt werden.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein. [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
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Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]