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07.2014

Funktionelle Invaliditätsversicherung


Die Diskussion um erschwinglichen Invaliditätsschutz hat in den letzten Jahren eine erhebliche Belebung erfahren. Durch die Einführung einer vollkommen neuartigen Invaliditätsdeckung in Gestalt der Funktionellen Invaliditätsversicherung (FIV) wird neben der beruflichen Invalidität nun auch zunehmend die Funktionsinvalidität betrachtet.

Die erste Funktionelle Invaliditätsversicherung am Markt bestand aus den Modulen Unfallrente, Pflegerente, Grundfähigkeitenrente, Organrente und Krebsrente. In den vergangenen Jahren wurde das Produktkonzept weiterentwickelt und wird mittlerweile nicht mehr nur von Kompositversicherern, sondern auch von Lebensversicherern angeboten. Bei Letzteren fehlt jedoch naturgemäß das Modul der Unfallrente und die Module Organrente und Krebsrente werden durch einen Dread-Disease-Baustein ersetzt. Dabei ist die Organrente der aus Sicht der Versicherten wichtigste Leistungsbaustein der „ursprünglichen“ FIV; aus Sicht der Anbieter aber auch der Baustein mit den größten Herausforderungen bezüglich der Herleitung der Rechnungsgrundlagen.

In der Zeitschrift Versicherungswirtschaft Special VALUE (Ausgabe 2/2014 vom 26.06.2014, S. 70–73) beschäftigen sich Dr. Nicola-Alexander Sittaro (VMS Hannover), Dr. Andreas Beckstette und Dr. Andreas Seyboth (beide ifa) in ihrem Artikel „Vielversprechendes Neuland“ mit verschiedenen Konzepten zur Invaliditätsdeckung sowie den Herausforderungen bei der Herleitung von Rechnungsgrundlagen für die FIV.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass das Organmodul des FIV-Konzepts einer Dread-Disease-Deckung aus Sicht der Risikoabsicherung überlegen ist. Allerdings ist die Kalkulation der Organrente einer FIV aus versicherungsmathematischer Sicht deutlich anspruchsvoller als die Einmalzahlung einer Dread-Disease-Deckung. Dies beginnt bei der Frage nach den Eintrittswahrscheinlichkeiten für eine Organfunktionsminderung und endet bei den Überlebenswahrscheinlichkeiten der Leistungsempfänger einer Organrente.

Bei den Rechnungsgrundlagen der FIV musste und muss man an verschiedenen Stellen Neuland betreten. Beispielsweise verlangt das Tarifierungskonzept der modular aufgebauten FIV an wesentlichen Stellen medizinisch-epidemiologische Experten­einschätzungen. Diese überbrücken diejenigen Fälle, in welchen keine statistischen Daten verfügbar sind, und sie erlauben es ferner, die für die Kalkulation relevanten Daten im Hinblick auf (medizinische) Vollständigkeit und Angemessenheit zu beurteilen. Letztendlich ist es mithilfe von Experteneinschätzungen möglich, belastbare Rechnungsgrundlagen für das Organmodul des FIV-Konzepts in der Schaden-/Unfallversicherung herzuleiten.

Die Autoren haben die Erfahrung gemacht, dass es bei der FIV wichtig ist, von Anfang an großen Wert auf die enge Verknüpfung von medizinisch-epidemiologischem Experten­wissen und aktuariellen Methoden zu legen. In dieser intensiven Zusammen­arbeit zwischen Aktuaren und Medizinern liegt der Erfolgsfaktor bei zukünftigen Weiterentwicklungen des Produkts, insbesondere im Bereich der Krebsabsicherung und des Organschutzes.

Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften unterstützt Versicherer bei der Überprüfung und Herleitung von Rechnungsgrundlagen und dem Management biometrischer Risiken. Hinsichtlich medizinisch-epidemiologischer Fragen arbeiten wir hierbei eng mit dem Versicherungsmedizinischen Service Hannover (VMS) zusammen.

Den in der Zeitschrift Versicherungswirtschaft Special VALUE (Ausgabe 2/2014, S. 70–73) erschienenen Artikel finden Sie hier.


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Beckstette
+49 (731) 20 644-246

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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