Die Anzahl der Unfallversicherungsverträge in den Beständen deutscher Versicherer ist rückläufig. Der Wettbewerb verlangt nach immer neuen, zusätzlichen Produktfeatures (wie z.B. Sofort- oder Übergangsleistungen) und Erweiterungen des Unfallbegriffs (wie z.B. Infektionskrankheiten oder Eigenbewegung).
Für eine erfolgreiche Zukunft der Unfallversicherung wird es wichtig sein, neue attraktive Kundensegmente adäquat in der Tarifierung zu berücksichtigen. Ein Beispiel hierfür ist die Gruppe der aktiven älteren Menschen. Hier ist insbesondere ein Augenmerk auf deren Unfallrisiken im Zusammenhang mit dem Fahrrad und dem in diesem Segment immer bedeutsameren E-Bike zu legen.
Als eine weitere Entwicklungsrichtung in der Tarifentwicklung sehen wir aktuell die Versicherbarkeit psychischer Unfallfolgen. Bisher sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (wie z.B. posttraumatische Belastungsstörungen nach Beinbruch durch einen Verkehrsunfall) ausgeschlossen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Die zunehmende Anzahl psychischer Erkrankungen sowie die Tatsache, dass auch die gesetzliche Unfallversicherung bereits in Teilen Leistungen bei psychischen Unfallfolgen erbringt, könnten hier Anlass einer Erweiterung der Leistungen einer privaten Unfallversicherung sein.
Neben der Einschätzung versicherungstechnischer Risiken ergibt sich eine spezielle Problematik bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR). Im Wettbewerb der Unfallversicherung ist die UBR ein gutes Instrument, um Kunden längerfristig zu binden. Zur Sicherstellung der Beitragsrückgewähr wird dabei üblicherweise eine klassische Kapitallebensversicherung verwendet. Die in der Garantiekomponente enthaltenen Zinsversprechen führen im heutigen Kapitalmarktumfeld allerdings zu massiven Solvenzkapitalanforderungen. In der Folge haben die UBR-Angebote am Markt an Bedeutung verloren.
In der Lebensversicherungswirtschaft sind die meisten klassischen Produkte von gestiegenen Solvenzkapitalanforderungen betroffen und wurden durch kapitaleffizientere Produkte ersetzt. Es ist naheliegend, erfolgreiche kapitaleffiziente Konzepte auch auf die Unfallversicherung zu übertragen und damit die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wieder attraktiver zu gestalten. Da der Fokus der Kunden bei der UBR auf dem Unfallversicherungsschutz und der Beitragsrückgewähr, nicht aber auf einer jährlichen Verzinsungsanforderung liegt, bleibt bei einem Austausch der Garantiekomponente in eine kapitaleffizientere Variante der Kern der UBR unverändert erhalten. Extreme Zinsszenarien können jedoch durch im Zeitverlauf aufgebaute Kapitalreserven gedämpft werden.
Im Bereich der Unfallversicherung arbeiten wir eng mit den medizinischen Experten von VMS Hannover zusammen, um neueste medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen geeignet zu erfassen. In einer gemeinsamen Kurzpräsentation haben wir weitere Gedanken zu den oben genannten Entwicklungen zusammengestellt.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance... [mehr]
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