Im Jahr 2018 legte die EU-Kommission einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen, den sogenannten Sustainable Finance Action Plan, vor. Dabei wurden als Teilaspekte die Verpflichtungen von institutionellen Anlegern identifiziert, Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionsentscheidungen und Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden zu berücksichtigen.
Mit der Offenlegungs- bzw. Transparenz-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) wurde im Dezember 2019 geregelt, welche Offenlegungspflichten hinsichtlich der ESG-Nachhaltigkeitskriterien (environmental, social, governance) für Versicherungsunternehmen und –berater in diesem Zusammenhang gelten sollen. Demnach müssen für die meisten Versicherungsunternehmen und für alle Finanzprodukte ggf. umfangreiche Angaben veröffentlicht werden: Es muss u.a. offengelegt werden, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen oder in der Versicherungsberatung berücksichtigt werden und wie Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionsentscheidungen ggf. negativ beeinflusst werden. Als Basis für die Offenlegungen auf Unternehmensebene können beispielsweise in den Unternehmen vorhandene Nachhaltigkeitsberichte (sog. CSR-Berichte) oder das von der BaFin veröffentliche „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ dienen. Darüber hinaus werden zwei Produktkategorien definiert, für die umfangreichere Offenlegungspflichten gelten: Produkte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, und Produkte, die nachhaltige Investitionsziele verfolgen.
Die europäischen Aufsichtsbehörden konsultieren aktuell die konkretisierenden Vorgaben zur Offenlegungsverordnung in Form sogenannter Regulatory Technical Standards (RTS). Dort werden inhaltliche und formale Vorgaben an vorvertragliche und regelmäßige Informationspflichten vorgeschlagen. In Kombination mit Anpassungen an der IDD, nach denen zukünftig auch Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in die Beratung aufgenommen werden sollen, sowie der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Product Oversight and Governance (POG) ergeben sich spannende Herausforderungen. Im Detail sind jedoch viele Fragen nach wie vor ungeklärt, z.B. hinsichtlich des Zusammenspiels mit der sogenannten Taxonomie (vgl. Verordnung (EU) 2020/852), dem Umgang mit Fondsprodukten, bei denen sich (nur) Teile des Fondsuniversums für die oben genannten Kategorien qualifizieren, oder der konkreten Ausgestaltung der Informationspflichten, obwohl diese in weiten Teilen bereits im März 2021 in Kraft treten werden.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance... [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]