Wie der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens für kapitalbildende Produkte zu führen ist, hat die BaFin mit ihrem Merkblatt vom Mai 2023 (siehe auch Kurzinfo) präzisiert. Demnach ist im Zuge des Produktfreigabeverfahrens ein (zum jeweiligen Zielmarkt passendes) Renditeziel zu formulieren und durch geeignete stochastische Analysen zu prüfen, ob das formulierte Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Mitunter besteht dieses Ziel sogar im Erzielen eines realen Anlageerfolgs. Vorgaben zum stochastischen Modell wurden keine gemacht.
Im Kontext der Altersversorgung werden bereits an verschiedenen Stellen stochastische Modelle in Unternehmen eingesetzt, beispielweise für die Ermittlung von Chancen und Risiken eines Produktes oder für Ausweis von Leistungen in den Basisinformationsblättern. Ein naheliegender Ansatz wäre daher die Verwendung bereits existierender Modelle für die Zwecke des Produktfreigabeverfahrens. Hierbei sind jedoch eine Reihe von Besonderheiten zu beachten.
Kurzvortrag am 15.11.2023
Im Rahmen unseres Formats ifa informiert live berichtet Prof. Dr. Alexander Kling am Mittwoch, den 15.11.2023 um 17:30 Uhr über Erfahrungen und Überlegungen zu dieser Thematik. Der Kurzvortrag dauert etwa 30 Minuten.
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