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06.2020

Kurzinfo: BaFin-Vorgaben zu Zinsannahmen bei langfristigen Projektionsrechnungen


In einer Auslegungsentscheidung hat die BaFin am 28.04.2020 explizite Vorgaben zu Zinsannahmen bei langfristigen Projektionsrechnungen gemacht. Diese Vorgaben sind insbesondere für den Maßnahmenplan und den zugehörigen Fortschrittsbericht im Zusammenhang mit den Solvency II Übergangsmaßnahmen zu beachten. Somit muss für (mindestens) drei Zinsszenarien eine Projektionsrechnung bis ins Jahr 2032 durchgeführt werden.

Da der Betrachtungszeitraum deutlich länger ist als bei üblichen ORSA-Projektionsrechnungen sind häufig Anpassungen an Methodik (inkl. Approximationen) und technischer Umsetzung erforderlich. Diese sollen eine möglichst effiziente Durchführung der Berechnungen für mehrere Szenarien ermöglichen. Die Anpassungen betreffen sowohl die Solvency-II-Sicht (z.B. in Form von Berechnungen mit dem Branchensimulationsmodell) als auch die HGB-Sicht (auf Grundlage eines aktuariellen Projektionsmodells und/oder Planungsmodells). Auch bei der Analyse und Plausibilisierung der Ergebnisdaten ergeben sich zusätzliche Herausforderungen.

Die zugrunde liegende HGB-Projektion kann auch für die BaFin-Prognoserechnung und den Sachstandsbericht verwendet werden. So wird eine konsistente Herangehensweise an die verschiedenen Projektionsrechnungen sicherstellt.


Weitere Informationen:

info@ifa-ulm.de

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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