Seit 1. August läuft die quantitative Vollerhebung der BaFin. Innerhalb der nächsten 8 Wochen müssen alle Lebensversicherer Solvency II Berechnungen zum Stichtag 31.12.2013 durchführen sowie eine Prognose der Solvabilitätssituation zum 31.12.2015 erstellen. Dabei kommt neben dem bereits bekannten GDV-Cashflowmodell (CFM) erstmals auch das neue Branchensimulationsmodell des GDV (BSM) zum Einsatz. Der damit verbundene Umstieg auf ein stochastisches Bewertungsmodell auf Basis von Monte Carlo Simulationen stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar.
Die Anwendung des BSM erfordert insbesondere
Hierfür sind flexible Auswertungsmöglichkeiten von (Zwischen-)Ergebnissen unabdingbar.
Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften hat umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit stochastischen Projektionsmodellen und deren Analyse. Im Rahmen unserer Projekte mit Unternehmen, welche das BSM einsetzen, unterstützen wir auch die Festlegung, Extraktion und Analyse der relevanten Zwischenergebnisse und somit die darauf aufbauende Validierung der Annahmen und Managementregeln.
Dabei erweisen sich insbesondere die folgenden Aspekte als wichtig:
Beispielhaft sind nachfolgend Auswertungen zur relativen Häufigkeit (Abbildung 1) und dem zeitlichen Verlauf (Abbildung 2) von RfB-Entnahmen gem. § 56b VAG für den Best Estimate (blau) im Vergleich zum Stress-Szenario Aktien Typ 1 (gelb) dargestellt.
Der Verlauf der Nettoverzinsung kann mit Hilfe von Quantilfächern komprimiert dargestellt werden (Abbildung 3).
Unsere Projekterfahrungen zeigen, dass sich entsprechende Auswertungen vergleichsweise rasch für einen Nutzer der Modelle umsetzen lassen.
Wie schon bei den vorherigen Auswirkungsstudien (z.B. QIS5, QIS6 und LTGA) bietet das ifa umfassende Unterstützung bei der Durchführung der Berechnungen im Rahmen der BaFin-Vollerhebung an. Dies kann beispielsweise auch die folgenden Aspekte umfassen:
Die Ausgestaltung erfolgt abhängig von der Ausgangssituation des jeweiligen Unternehmens und kann von einer umfassenden Begleitung (inkl. Schulungen zur Methodik sowie einer Qualitätssicherung der Ergebnisse) bis zu einer punktuellen Unterstützung (z.B. im Sinne eines Sparringspartners zur Diskussion spezieller Fragen) reichen.
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