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09.2024

Steigt mit dem Rechnungszins auch der Kundennutzen?


Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Dies wurde durch die Rede von Julia Wiens beim Handelsblatt Strategiemeeting Lebensversicherung am 27.08.2024 und den dazugehörigen Artikel im BaFin-Journal mit dem Titel „Kundennutzen im Fokus“ nochmals unterstrichen.

Auch wenn von der BaFin betont wurde, dass es sich nicht um ein branchenweites Problem handelt, macht die Aufsicht mit ihren Äußerungen klar, dass sie mit dem aktuellen Stand des Produktfreigabeverfahrens bei einigen untersuchten Lebensversicherungs­unternehmen nicht zufrieden ist. Darüber hinaus gibt es Zweifel am Kundennutzen mancher angebotenen Produkte. Manche Unternehmen erfüllen laut BaFin nicht die Anforderungen des im Mai 2023 veröffentlichten Merkblatts zu wohlverhaltens­aufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensver­sicherungsprodukten.

Zusätzlich stellt die BaFin im Rahmen von FAQs klar, dass die zum Januar 2025 anstehende Änderung des Höchstrechnungszinses für alle klassischen Produkte und Hybridprodukte in der Regel eine wesentliche Produktänderung darstellt. Das bedeutet, dass für diese Produkte im Zuge der Rechnungszinserhöhung ein Produktfreigabeverfahren nach den Anforderungen des BaFin-Merkblatts durchzuführen ist.

Die Anpassung des Höchstrechnungszinses von aktuell 0,25% auf 1,0% zum 1. Januar 2025 bietet andererseits zahlreiche Möglichkeiten im Produktdesign, siehe hierzu auch unser ifa informiert vom Januar 2024. Während sich naturgemäß größere Spielräume für die Höhe der Garantie ergeben, kann der steigende Rechnungszins bei Hybridprodukten für ein größeres erwartetes Fondsinvestment und damit ein besseres Chancenpotenzial genutzt werden. Damit dürfte der Nachweis eines angemessenen Kundenutzens einfacher zu führen sein als für die in 2024 angebotenen Produkte.

Lebensversicherer sollten die anstehende Erhöhung des Rechnungszinses also als doppelte Chance verstehen. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein.

Mit unserer Erfahrung in der Entwicklung von Altersvorsorgeprodukten und der Analyse von Produkten aus Kundensicht sind wir der ideale Partner, um diese Chancen zu nutzen.


Weitere Informationen:

Prof. Dr. Alexander Kling

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

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