Nachdem die BaFin im März dieses Jahres (vgl. BaFin-Journal 03/2020, S. 34ff.) die Verantwortung des Verantwortlichen Aktuars und der Versicherungsmathematischen Funktion zur Festlegung eines Garantiezinses im Neugeschäft betont hat, sind nun weitere aufsichtsrechtliche Präzisierungen in Form von Hinweisen zu diesem Thema erfolgt. Insbesondere muss beim Nachweis dem langen Abwicklungszeitraum des Neugeschäfts angemessen Rechnung getragen werden; für die zukünftig unterstellte Entwicklung der Kapitalanlagerenditen sind dabei verschiedene Restriktionen zu beachten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verknüpfung mit anderen Ansätzen zur Bewertung des Neugeschäfts. So sollte die Auswirkung unterschiedlich hoher Garantiezinsen im Neugeschäft auf die künftige Entwicklung von Eigenmitteln und SCR unter Solvency II ex ante analysiert und auch ex post überprüft werden (Neugeschäftswert, SCR-Beitrag des Neugeschäfts). Eine Beurteilung des Garantiezinses im Rahmen des Profittestings ist ebenfalls unerlässlich, wobei bei dieser einzelvertraglichen (ggf. auch stochastischen) Analyse sowohl die HGB- als auch die Solvency-II-Sicht zu beachten sind.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance... [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]