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05.2020

Was wenn die Rechnungszinssenkung nicht kommt?


Die für Anfang dieses Jahres erwartete Festlegung eines neuen Höchstrechnungszinses für das Lebensversicherungsgeschäft ab Januar 2021 ist bislang seitens des Bundes­ministeriums für Finanzen nicht erfolgt. Je länger die Festlegung eines neuen Höchs­t­rechnungszinses auf sich warten lässt, desto wahrscheinlicher wird es, dass zum Januar 2021 der Höchstrechnungszins noch bei 0,9% p.a. bleiben wird.

Damit ergibt sich zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf, insbesondere keine Pflicht, alle Tarife auf einen neuen Höchst­rechnungszins umzustellen. Allerdings hatte die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) bereits im Dezember 2019 einen Höchs­t­rechnungszins von 0,5% ab Januar 2021 vorgeschlagen (siehe Pressemeldung  der DAV). Neben diesem konkreten Vorschlag enthält der entsprechende Ergebnisbericht der DAV auch eine mögliche Methodik zur Herleitung eines angemessenen Höchs­­t­rechnungszinses für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie. Der Ergebnisbericht schließt mit der Anmerkung, dass letztendlich stets der Verantwortliche Aktuar einen Garantiezins festzulegen hat, der zu den Eigenschaften der Produkte passt und zu ausreichenden handelsrechtlichen Deckungsrückstellungen führt.

Damit rückt die Verantwortung des Verantwortlichen Aktuars stärker in den Fokus. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass die Versicherungsmathematische Funktion in ihrer Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik analysieren muss, ob die aus Neu- und Wiederanlagen des Unternehmens zu erwartenden Renditen mit hinreichender Sicherheit ausreichen werden, um den im Neugeschäft versprochenen Garantiezins zu erwirtschaften (vgl. BaFin-Journal 03/2020, S. 34ff). Diese Analyse sollte insbesondere die Auswirkung des Garantiezinses auf die voraussichtliche Entwicklung von Eigenmitteln und Solvabilitätskapitalanforderung unter Solvency II umfassen.

Der Hinweis der BaFin zusammen mit der Tatsache, dass der Vorschlag der DAV unter dem noch gültigen Höchstrechnungszins liegt, macht eine unternehmensindividuelle Begründung bzw. Herleitung eines angemessenen Garantiezinses wichtiger denn je. Bei der praktischen Umsetzung bestehen jedoch teilweise noch erhebliche Lücken; aktuell werden in der Branche verschiedene Analyseansätze diskutiert.

Das ifa (Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften, www.ifa-ulm.de) unterstützt Unternehmen bei der Konzeption und Durchführung derartiger Analysen. Dabei berücksichtigen wir neben einer möglichst pragmatischen (Kapitalanlage-)Modellierung sowohl die top-down Sicht auf das Unternehmen (vgl. Solvency II) als auch die spezifischen Produkteigenschaften (bei deren Optimierung wir unterstützen).


Weitere Informationen:

Dr. Alexander Kling
+49 (731) 20 644-242

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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