Mit der Verordnung (EU) 2019/1238 werden einheitliche Vorschriften für die Registrierung, die Herstellung, den Vertrieb und die Beaufsichtigung privater Altersvorsorgeprodukte festgelegt, die in der Union unter der Bezeichnung „Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt“ oder „PEPP“ vertrieben werden.
Die Europäische Kommission hat mit der delegierten Verordnung (EU) 2021/473 nun technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen an die Informationsblätter, die für die Kostenobergrenze zu berücksichtigenden Kosten und Gebühren und die Risikominderungstechniken für das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) veröffentlicht.
Die Vorgaben bei PEPP erlauben statt harter Garantien auch das Angebot der genannten Risikominderungstechniken. Mittels der RTS werden nun insbesondere quantitative Anforderungen an Anlagestrategien bzw. Produktkonzepte formuliert, damit sich derartige Konzepte auch tatsächlich als Risikominderungstechnik und damit als eine bei PEPP zulässige Strategie qualifizieren. Obwohl zwar an einigen Stellen bereits konkrete Methoden vorgegeben sind (z.B. zur Ausgestaltung der zu verwendenden stochastischen Modelle), lassen die weiteren Regeln z.B. zur Analyse von Risikominderungstechniken, der Ausgestaltung der Risikoindikatoren oder der Performancekennzahlen allerdings eine Vielzahl ungeklärter fachlicher Fragen offen.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein. [mehr]
BaFin veröffentlicht Erkenntnisse aus der Wohlverhaltensaufsicht Lebensversicherung [mehr]
Transparenz und Kontrolle bei Methoden, Modellen und Tools [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
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Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]