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04.2021

Kurzinfo: RTS zur Präzisierung der Anforderungen an ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) veröffentlicht


Mit der Verordnung (EU) 2019/1238 werden einheitliche Vorschriften für die Registrierung, die Herstellung, den Vertrieb und die Beaufsichtigung privater Altersvorsorgeprodukte festgelegt, die in der Union unter der Bezeichnung „Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt“ oder „PEPP“ vertrieben werden.

Die Europäische Kommission hat mit der delegierten Verordnung (EU) 2021/473 nun technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen an die Informationsblätter, die für die Kostenobergrenze zu berücksichtigenden Kosten und Gebühren und die Risikominderungstechniken für das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) veröffentlicht.

Die Vorgaben bei PEPP erlauben statt harter Garantien auch das Angebot der genannten Risikominderungstechniken. Mittels der RTS werden nun insbesondere quantitative Anforderungen an Anlagestrategien bzw. Produktkonzepte formuliert, damit sich derartige Konzepte auch tatsächlich als Risikominderungstechnik und damit als eine bei PEPP zulässige Strategie qualifizieren. Obwohl zwar an einigen Stellen bereits konkrete Methoden vorgegeben sind (z.B. zur Ausgestaltung der zu verwendenden stochastischen Modelle), lassen die weiteren Regeln z.B. zur Analyse von Risikominderungstechniken, der Ausgestaltung der Risikoindikatoren oder der Performancekennzahlen allerdings eine Vielzahl ungeklärter fachlicher Fragen offen.


Weitere Informationen:

info@ifa-ulm.de

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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