Bis vor kurzem war bei deutschen Pensionsfonds die Rentenphase einer Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) noch zwingend versicherungsförmig auszugestalten. Durch eine Änderung des VAG im Zuge der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie ist seit Anfang dieses Jahres auch eine nicht versicherungsförmige Rentenphase möglich, falls der Pensionsplan eine Mindestrente vorsieht und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit dieser aufsichtsrechtlichen Weiterentwicklung des deutschen Pensionsfonds wird die bislang vergleichsweise stark regulierte Rentenphase beitragsbezogener Pensionspläne endlich reif für Produktinnovationen!
Die Entwicklung von Altersvorsorgeprodukten ist eine der Kernkompetenzen des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften. So haben wir beispielsweise das Konzept dynamischer Hybridprodukte erfunden und im Jahr 2006 erstmalig im deutschen Markt umgesetzt. Seitdem haben wir den Großteil der heutigen Anbieter dynamischer Hybridprodukte bei der Umsetzung für die Ansparphase und auch den Rentenbezug beraten. Heute finden sich solche fondsgebundenen Produkte mit Mindestgarantie in einer Vielzahl von Altersvorsorgeprodukten, die u.a. auch in der betrieblichen Altersversorgung bei einer BZML zum Einsatz kommen. Beim Pensionsfonds endete die Fondsanbindung bisher allerdings mit Beginn der Rentenzahlung.
Dies muss nun nicht mehr zwingend so sein. Denn im Prinzip kann jedes Garantiekonzept, das es für die Ansparphase fondsgebundener Produkte gibt, auch in die Rentenphase übertragen werden und dort eine Mindestrente sicherstellen. Das ifa beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit innovativen Rentenbezugsphasen und entwickelt hierfür auch eigenständige Konzepte (vgl. AssCompact-Artikel).
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt die Rechnungszinserhöhung eine doppelte Chance dar. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein. [mehr]
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