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02.2018

Basisinformationsblatt PRIIP-KID seit Januar verpflichtend


Mit dem Jahreswechsel ist für Versicherungsanlageprodukte ein Basisinformationsblatt (sogenanntes PRIIP-KID) zu erstellen. In dieser für einen Musterkunden zu erstellenden vorvertraglichen Information ist für einen vorgegebenen Beitrag von 10.000 EUR einmalig bzw. 1.000 EUR jährlich und eine empfohlene Haltedauer über das Produkt zu informieren und insbesondere ein Risikoindikator zu berechnen sowie Leistungen und Kosten in EUR bzw. als Reduction in Yield auszuweisen.

Die Europäische Kommission verfolgt mit diesem standardisierten Basisinformationsblatt das Ziel, dass Anlageprodukte besser miteinander verglichen werden können. In der Praxis wurden die seitens der Kommission erlassenen Vorgaben von den deutschen Lebensversicherern extrem unterschiedlich umgesetzt, was insbesondere an den unterschiedlich möglichen Vorgehensweisen und dadurch bestehenden Spielräumen der technischen Regulierungsstandards (sog. RTS) und ihrer entsprechenden Auslegung liegt.

Bei Produkten mit mehreren Anlageoptionen (sog. MOP), also z.B. bei fondsgebundenen und auch hybriden Versicherungen, besteht die Möglichkeit gemäß Artikel 10a der RTS ein dreiseitiges Basisinformationsblatt pro Anlageoption zu erstellen. Alternativ können gemäß Artikel 10b der RTS auch ein generisches Basisinformationsblatt und spezifische Informationen pro Anlageoption erstellt werden. Bei der Variante nach Artikel 10b sind quantitative Angaben zu Leistungen nur in den spezifischen Informationen erforderlich. Eine häufige Interpretation ist dabei, dass in den spezifischen Informationen aus­schließlich die Anlageoption (ohne Berücksichtigung des Versicherungsprodukts) darzustellen ist, also insbesondere Leistungen ohne Kosten des Versicherungsmantels gezeigt werden. Bei einem Vergleich mit einem Basisinformationsblatt nach Variante 10a der gleichen Anlageoption sehen dort die Leistungen u.U. schlechter aus, da bei dieser Variante die Eigenschaften des Versicherungsprodukts (also insbesondere auch Versicherungskosten) berücksichtigt werden.

Eine weitere Umsetzungsvariante ergibt sich aus der Kategorisierung der Anlageoption. Je nach Interpretation der RTS können sich die gezeigten Werte nach Kategorie 2 bzw. 3 aus der Historie der letzten fünf Jahre oder nach Kategorie 4 über einen Branchen­standard (hierfür werden bisher meist Modelle in Anlehnung an PIA verwendet) ableiten.

Des Weiteren gibt es gemäß Artikel 14 Abs. 2 der RTS auch noch die Möglichkeit die wesentlichen Anlegerinformationen eines Fonds (sog. UCITS-KIIDs) als spezifische Information für derartige Anlageoptionen zu verwenden. Aufgrund der unterschiedlichen Inhalte ist dann ein Vergleich mit den eigentlich in den RTS vorgesehenen PRIIP-spezifischen Informationen nicht mehr möglich.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass aufgrund der unterschiedlichen Umsetzungen ein Vergleich von Versicherungsanlageprodukten mittels des Basisinformationsblatts nicht möglich ist. Ein Vergleich dieser wird aber nach unserer Einschätzung trotzdem stattfinden. Einige Versicherer werden dabei allein aufgrund der Wahl ihrer Umsetzungs­variante schlechter wahrgenommen als andere.

Zudem sieht die Verordnung der Europäischen Kommission bereits in diesem Jahr eine entsprechende Überarbeitung der zugrundeliegenden Vorgaben vor. Da in den aktuellen Vorgaben der RTS einige Themen nicht adressiert werden (z.B. Berechnung des Risikoindikators für laufende Beiträge, Inkonsistenzen bei Berechnung des Stress­szenarios und den übrigen Leistungsszenarien) beschäftigt sich das Arbeitspapier PRIIP-KID: Providing Retail Investors with Inappropriate Product Information? mit einigen methodisch offenen Punkten, die bei einer etwaigen Revision der Vorgaben der RTS beachtet werden können.

Weitere Informationen zu unterschiedlichen Umsetzungen und zu unseres Erachtens offenen Punkten erhalten Sie auch beim DAA-Webinar „Drei Monate PRIIP-KID – Aktuarielle Aspekte im Umgang mit Versicherungsanlageprodukten“.


Weitere Informationen:

Dr. Alexander Kling
+49 (731) 20 644-242

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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